Betriebe mit weniger als 10 Mitarbeitern haben die Wahl zwischen der sicherheitstechnischen Regelbetreuung und einer bedarfsorientierten alternativen Betreuung.
Grundlage des vereinfachten Betreuungsmodells ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung. Bedarfsorientiert und anlassbezogen erfolgt anschließend die sicherheitstechnische und/oder arbeitsmedizinische Betreuung.
Sie haben Interesse an dieser Betreuungsform? Nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf.